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bewegliche ( unbewegliche) Sachen

См. также в других словарях:

  • Bewegliche Sache — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). In älteren Texten werden die Wörter farnis, farnus, varnde, fliegende oder rührende habe, varende oder roerende goedern verwendet im …   Deutsch Wikipedia

  • Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unbewegliche Sache — Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort… …   Deutsch Wikipedia

  • Treugut — bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Rechte, soweit übertragbar (z.B. Rechnungslegungsrechte, Kontrollrechte, Auskunftsrechte), die dem ⇡ Treuhänder im Rahmen einer ⇡ Treuhandschaft übertragen werden. Das T. ist vom… …   Lexikon der Economics

  • Sache (Recht) — Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts 1.1.1 Leichnam 1.1.2 Tiere …   Deutsch Wikipedia

  • Sache (österr. Recht) — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sachgegenstand — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sache — Problemstellung; Thema; Fragestellung; Aufgabe; Problematik; Angelegenheit; Problem; Anliegen; Causa; Fall; Chose; Dings ( …   Universal-Lexikon

  • Res — (lat.), 1) so v.w. Sache, Ding; bes. 2) in juristischem Sinne jeder von der Person äußerlich unabhängige, aber der Unterwerfung unter eine Person fähige Gegenstand, ein Rechtsobject. In dieser weitesten Bedeutung werden die Sachen von den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Sachenrecht (Liechtenstein) — Das Sachenrecht (SR) regelt die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw. Tieren und Menschen. Es ist das Recht der dinglichen Güterzuordnung.[1] Zu den körperlichen Gegenständen[2] gehören dabei bewegliche Sachen[3] (Fahrnis) und… …   Deutsch Wikipedia

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